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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines
Wir arbeiten ausschließlich aufgrund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und Abnehmer sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. 

 

2. Lieferungen
Lieferfristen sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Versandte Ware reist auf Kosten und Gefahr des Empfängers, wenn nicht anders schriftlich vereinbart. 

 

3. Preise
Bei Geschäften mit Nichtkaufleuten gelten die Preise des Tages des Vertragsabschlusses, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin weniger als vier Monate liegen. Nach Ablauf von vier Monaten sind wir berechtigt, im Preis Kostenerhöhungen, insbesondere Material- und Lohnkostenerhöhungen weiterzugeben. Es gilt dann der höhere Preis des Tages der Lieferung. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Bei Geschäften mit Vollkaufleuten sind wir bis zum Tage der Lieferung berechtigt, im Preis Kostenerhöhungen, insbesondere Material- und Lohnkostenerhöhungen weiterzugeben, sofern dieses im Vertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. 

 

4. Zahlung
Unsere Forderungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nicht ausdrücklich vertraglich etwas anderes vereinbart wird. Wir sind nicht verpflichtet Schecks oder Wechsel entgegenzunehmen, nehmen wir sie herein, geschieht das nur erfüllungshalber. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank zu verlangen, das Geltendmachen eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Weist der Kunde eine geringere Zinsbelastung nach, berechnen wir nur diese. Bei Verzug können wir Mahnkosten mit EURO 5,– ansetzen. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, daß die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei Geschäften mit Vollkaufleuten gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsabwicklung mit uns erfüllt sind. Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag; dies gilt nicht bei Geschäften mit Nichtkaufleuten. Für Geschäfte mit gewerblichen Abnehmern und Vollkaufleuten gelten folgende weitere Bestimmungen: Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf durch Verbindung hergestellte neue Ware. Unser Kunde tritt uns insoweit seine Anwartschaftsrechte und Miteigentumsrechte ab und vermittelt uns den Besitz. Der Kunde ist zur Sicherheitsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt, jedoch zu weiterer Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt er uns hiermit bereits jetzt ab, im Weiterbearbeitungsfall einschließlich des Veredelungsanteils. Wir werden die Abtretung nicht offen legen, solange eine uns erteilte Einziehungsermächtigung nicht widerrufen ist oder unser Kunde mit einer fälligen Forderung nicht mindestens zwei Wochen in Verzug ist. In diesen Fällen verpflichtet sich der Kunde, seinen Geschäftspartnern die Abtretung von sich aus anzuzeigen und uns unverzüglich seine vollständige Debitorenliste vorzulegen. Zur Feststellung der Namen und Anschriften der Geschäftspartner unseres Kunden haben wir in diesem Fall das Recht auf Einsichtnahme in seine Bücher. Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehende Sicherheiten unsere Forderungen nachhaltig um mehr als 10%, so werden wir auf Verlangen unseres Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

Erfüllt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen nach Mahnung nicht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware, montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Unser Kunde räumt uns ausdrücklich das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem Ort zu übernehmen, wir sind auch zur Demontage berechtigt. Der jeweilige Besitzer der Ware ist vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Ware an uns herauszugeben. Wir sind berechtigt, unsere Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu machen, ohne vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, unser Kunde ist Nichtkaufmann. Unser Kunde ist nur solange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, bis wir von unserem vorbehaltenen Eigentum Gebrauch machen. Bei Rücknahme von Vorbehaltsware erteilen wir Gutschrift in Höhe des Tageswertes.

 

6. Gewährleistung
Im Rahmen der folgenden Gewährleistungsbedingungen leisten wir Gewähr auf die Dauer eines Jahres ab Lieferdatum, und zwar für die von uns vertriebenen Produkte. Sollten die von uns beauftragten Fertigungsunternehmen im Zusammenhang mit der Fertigung der Produkte als Lieferanten uns ausnahmsweise nur sechs Monate Gewähr leisten, beschränkt sich unsere Gewährleistung für die von uns vertriebenen Produkte ebenfalls auf sechs Monate. Ein Produkt für das Gewährleistung beansprucht wird, soll uns zusammen mit dem vollständig schriftlich erstellten Reklamationsanspruch übersandt werden, um uns die Überprüfung der Beanstandung zu ermöglichen. Bei berechtigter Reklamation übernehmen wir die Versandkosten. Bei Ablehnung des Gewährleistungsanspruches werden wir das beanstandete Produkt auf unsere Kosten dem Kunden zurücksenden, wenn er es innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Ablehnung verlangt. Bei Geschäften mit Nichtkaufleuten beträgt die Mängelrügefrist sechs Monate ab Feststellung des Mangels. Bei Geschäften mit Kaufleuten müssen offensichtliche Mängel innerhalb von acht Werktagen nach Lieferung (Eingang beim Kunden) gerügt werden, nicht offensichtliche Mängel spätestens sechs Monate ab Lieferung. Bei Nichteinhaltung dieser Rügefristen sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Der Gewährleistungsanspruch ist im Höchstfall auf eine Ersatzlieferung beschränkt. Es sind außerdem sämtliche Ansprüche gegen uns ausgeschlossen, wenn Schäden, Beeinträchtigungen, Reklamationen oder Mängel darauf zurückzuführen sind, daß das Produkt ….

     a) entgegen der Gebrauchshinweise beansprucht wurde,

     b) einer vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt war,

     c) durch unrichtige Handhabung beschädigt wurde,

     d) durch unrichtig angewandten Gebrauch, entgegen dem Gebrauchshinweis beschädigt wurde,

     e) durch natürlichen Verschleiß oder unsachgemäße Behandlung

Mängel aufweist.

Streitigkeiten über Gewährleistungsansprüche und Reklamationsabwicklungen sollen durch eine unabhängige TÜV-Institution als Schiedsstelle beigelegt werden. Durch die Anrufung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Die Schiedsstelle wird nicht tätig, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist, sie stellt ihre Tätigkeit ein, wenn dies während des Schiedsverfahren geschieht. 

 

7. Haftung
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Das gilt nicht, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Die Haftungseinschränkung gilt ebenfalls nicht bei der Verletzung grundlegend wesentlicher Vertragsverpflichtungen (Kardinalpflichten im Sinne des § 9 AGBG). Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht, falls und soweit wir nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes in Anspruch genommen werden. Haftungsansprüche von Kunden / Dritten für Schäden, die auf gebrauchshinweiswidriges Verhalten im Zusammenhang mit dem Produkt zurückzuführen sind werden grundsätzlich ausgeschlossen.

 

8. Schlußbestimmungen
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Linz / Österreich. Telefonische oder mündliche Absprachen sollen schriftlich bestätigt werden. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

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